Die verpflichtende Elternberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung, gem. § 95 Abs. 1a AußStrG, bietet Paaren die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu reflektieren und die Auswirkungen auf ihre Kinder zu berücksichtigen.
Die Vorteile der Onlineberatung liegen in der Flexibilität, da Eltern Beratungsgespräche bequem von zu Hause aus führen können und sich nicht nach den Betreuungszeiten für die Kinder richten müssen. Zudem kann die österreichweite Onlineberatung die Erreichbarkeit für Paare in abgelegenen Gebieten verbessern und ermöglicht eine zeitnahe Unterstützung, ohne lange Wartezeiten.
Somit kann das Scheidungsverfahren rasch und unkompliziert durchgeführt werden.