Spezialgebiet Familienmediation / Scheidungsmediation

Vor allem bei Familienstreitigkeiten ist die Mediation eine sinnvolle und  erfolgreiche Alternative zu gerichtlichen Verfahren.

Vorteile einer Scheidungsmediation:

Familienrechtliche Belange wie

können außergerichtlich vertraglich vereinbart werden und müssen nicht über den Rechtsweg erstritten werden. Lediglich der formale Akt der Scheidung erfolgt vor Gericht.

Ermöglichen Sie Ihren Kindern eine glückliche Kindheit trotz Trennung der Eltern. Gerne stehe ich für ein unverbindliches Informationsgespräch zum Thema Familienmediation / Scheidungsmediation in Zell am See zur Verfügung.

Familienmediation / Scheidungsmediation

Eine Trennung oder Scheidung ist oft ein schwieriger und schmerzhafter Prozess für alle Beteiligten. Als Mediator stehe ich Ihnen und Ihrer Familie kompetent zur Seite und begleite Sie durch diese herausfordernde Zeit.

Ich habe mich auf die Familien- und Scheidungsmediation spezialisiert und verfüge über eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Dabei liegt mein Fokus stets darauf, gemeinsam mit Ihnen, eine für alle Beteiligten akzeptable und zufriedenstellende Lösung zu finden.

Als Mediator bin ich neutral und unabhängig. Ich sorge dafür, dass alle Parteien fair gehört und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden. Ich unterstütze Sie dabei eine langfristige Lösung zu erarbeiten, die für alle Seiten tragbar ist und die Interessen jedes Familienmitglieds berücksichtigt.

Gerade in emotional aufgeladenen Situationen wie bei einer Trennung oder Scheidung, ist es wichtig einen professionellen und empathischen Ansprechpartner an seiner Seite zu haben. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Wissen zur Verfügung und begleite Sie auf dem Weg zu einem erfolgreichen Mediationsergebnis.

Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist. Kontaktieren Sie mich jetzt für ein kostenloses Erstgespräch. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

Voraussetzungen für eine Mediation

01.

Freiwilligkeit aller Parteien an der Mediation teilzunehmen

02.

Bereitschaft zur Offenlegung aller Tatsachen, die den Ausgang der Mediation beeinflussen könnten.

03.

Unterbrechung bzw. Beendigung anhängiger Gerichtsverfahren.

04.

Die Konfliktparteien sind verhandlungsfähig, und haben die Absicht den Konflikt aussergerichtlich beizulegen.

TOP